Stand der Debatte
Anfang April hat das Bundesverwaltungsgericht erstmals einem schwer kranken Mann den Cannabisanbau zu Hause erlaubt - und damit auch die gesellschaftliche und politische Debatte über den Umgang mit der Droge wieder befeuert. Laut Betäubungsmittelgesetz sind Anbau, Kauf, Verkauf und Besitz von Cannabis verboten. Seit 1994 ist aber das "Absehen von der Verfolgung" bei geringen Mengen möglich. Was "gering" ist, ist nicht einheitlich definiert.
Nicht nur das nehmen Gegner des Verbots als Argument für ihre Position.
Lesen Sie zum Auftakt der Debatte einen Beitrag von Frank Tempel (Die Linke).
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