Lobbywächter : Lobbyregister ja! Lobbywächter wozu?

Es ist begrüßenswert, dass sich die Branche selbst Gedanken über mehr Seriosität und Transparenz bei Lobbying und Politikberatung macht. Allerdings erschließt sich nicht, wieso es hierzu einen „Interessenbeauftragten des Deutschen Bundestags“ - angelehnt an den Wehrbeauftragten - geben sollte. Dieses Modell verkennt die Funktion des Wehrbeauftragten völlig. Er ist Anwalt der Soldaten, die in einem besonderen Treueverhältnis zum Staat stehen. Gleichzeitig unterstützt er die Abgeordneten bei der parlamentarischen Kontrolle der Bundeswehr. Warum sollte der privaten Interessenvertretung eine vergleichbar herausgehobene Stellung eingeräumt werden? Vertrauen kann man nicht durch eine staatliche Institution verordnen
Vielmehr muss hier jeder vor seiner eigenen Tür kehren - die Lobbybranche und die Politik. Es liegt bei den Interessenvertretern selbst, das Vertrauen in ihren Berufsstand herzustellen. Vertrauen kann man nicht durch eine staatliche Institution verordnen, sondern es muss verdient werden
Geeignete Mittel für eine bessere Akzeptanz der Interessenvertretung sind zum Beispiel die Herstellung von völliger Transparenz über Auftraggeber und Geldquellen. Im Bereich der Politik wiederum haben wir die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung deutlich verschärft. Wir brauchen ein Lobbyregister im Bundestag und keinen Interessenbeauftragten
Darüber hinaus setzt sich die SPD seit Langem für ein verpflichtendes Lobbyregister beim Bundestag ein. Außerdem wollen wir über eine „legislative Fußspur“ offenlegen, wie externe Berater an Gesetzen beteiligt waren.