PolitikFür und wider die Aussetzung des Familiennachzuges
Moderator der DebatteValentin Feneberg
Expertise:
Valentin Feneberg ist Mitarbeiter von Tagesspiegel Causa.
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Stand der Debatte
Mit dem Asylpaket II, das im März 2016 in Kraft trat, wurde der Familiennachzug für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutzstatus für zwei Jahre ausgesetzt. Befürworter dieser Regelung fordern, an der Aussetzung auch über zwei Jahre hinaus festzuhalten. Gegner verweisen dagegen auf den Status der Familie im Grundgesetz und die Wichtigkeit der Familienzusammenführung für die Integration von Geflüchteten in Deutschland.
Unsere Autorin kam aus Syrien nach Deutschland. In ihrem Zwischenruf fragt sie, was für die Integration nötig ist - und kommt dabei schnell auf die Familie. Wir schaffen das? Ohne Familie ist das kaum möglich.
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Der Familiennachzug muss für subsidiär Schutzberechtigte ebenso möglich sein wie für anerkannte Flüchtlinge. Das gebietet das Europarecht. Eine weitere Verlängerung der Aussetzung wäre folglich rechtswidrig und darüber hinaus ein Kniefall vor dem Rechtspopulismus.
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Die weitere Aussetzung des Familiennachzuges schadet der Integration von Geflüchteten. Außerdem können die Gemeinden diesen Nachzug bewältigen und er würde Menschen von der lebensgefährlichen Flucht nach Europa abhalten.
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von Stephan Mayer - Innenpolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag
CSU
Obwohl der Familiennachzug zur Integration Geflüchteter beitragen kann, sollte er bei subsidiär Schutzbedürftigen auch über März 2018 hinaus ausgesetzt werden. Denn auch die Überforderung der Kommunen, die schon jetzt vor großen Herausforderungen stehen, würde die Integration Geflüchteter behindern.
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Der Familie wird in Artikel 6 Abs. 1 des Grundgesetzes besonderer Schutz zugesprochen. Darin sind sich die Parteien einig. Trotzdem wurde 2016 die zweijährige Aussetzung des Familiennachzuges für Geflüchtete mit eingeschränktem Schutzstatus beschlossen. Mit dem Grundgesetz ist das nicht vereinbar.
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