Zeigt nicht auf den dicken Mann!
Im Internet kursieren diverse Fotos von Teilnehmern des Rechtsrockkonzertes in Themar. Sehr häufig trifft man in den sozialen Netzwerken auf das Foto eines halslosen, korpulenten Herrn, dessen schwarzes T-Shirt die Worte „Nationalstolz kann man nicht zerbrechen“ zeigt. Es ist im ersten Moment nachvollziehbar, wenn Menschen sich darüber amüsieren, dass dieser Mensch so gar nicht den Idealen der deutschen Herrenrasse entspricht und auch ich hatte mir ein „Nationalstolz kann höchstens platzen“ nicht verkneifen können..
Auf den zweiten Blick ist das allerdings dann gar nicht mehr so lustig. Und zwar aus zwei Gründen. Der erste ist ein rechtlicher:
Nach § 22 des Kunsturhebergesetz (KunstUrhRG) dürfen Bildnisse, also Fotos, nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich knipsen ließ, eine Entlohnung erhielt. Dass der korpulente Herr für das Bild entlohnt wurde, ist nichts ersichtlich.
Man könnte vielleicht noch auf den Gedanken kommen, dass er durch sein spezielles Outfit signalisiert haben könnte, dass er mit einer Verbreitung seines Nationalstolzspruches sehr einverstanden sein könnte, allein das reicht nicht dafür anzunehmen, dass er damit einverstanden ist, sein Gesicht und seine Körperfülle weltweit mit Spott gespickt verbreitet zu sehen.
Darf man das Bild verbreiten?
Nun ist es so, dass von dem Erfordernis einer Zustimmung des Abgebildeten in bestimmen Fällen abgesehen werden kann. Zum Beispiel:
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie § 23.
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Dass der Mann keine Person der Zeitgeschichte ist, braucht nicht näher erläutert zu werden. Dass er, der locker 60% des Gesamtbildes füllt, auch nicht nur Beiwerk eines Landschaftsbildes oder einer sonstigen Örtlichkeit ist, versteht sich ebenso.
Aber wie sieht es mit Ausnahme Nummer. 3 aus? Der Mann war auf einer Veranstaltung, die vom Verwaltungsgericht Meinigen am 03.07.2017 als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes anerkannt wurde. Darf man ihn da nicht fotografieren und das Bild veröffentlichen? Nein, darf man nicht.
Jedenfalls nicht so.
Die abgebildete Person muss erkennbar Teilnehmer der Veranstaltung und ihr zuzuordnen sein. Bilder von Einzelpersonen sind das aber nicht.
Entscheidend ist dabei, dass die Versammlung als solche den Charakter des Bildes prägt und nicht einzelne Personen. Selbst wenn man nicht nur die Versammlung, sondern auch deren weiteres Umfeld und den Rahmen, in dem sie stattfindet, noch von der Abbildungsfreiheit nach § 23 KunstUrhRG umfasst ansehen würde, stünde der Veröffentlichung und Verbreitung im Internet doch berechtigte Interessen des Abgebildeten nach § 23 Abs. 2 KunstUrhG entgegen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser Mann sich so in die Öffentlichkeit gezerrt sehen will.
Eine eklige Form des Lookismus
Seien wir mal ehrlich. Möchten Sie in einer solchen Form öffentlich gehänselt werden? Darf man das, weil es ja ein Nazi ist? Ich meine nein.
Was dieser Mensch denkt, weiß ich nicht. Dass er an einem Rechtsrockkonzert teilnimmt, sagt nicht zwingend etwas darüber aus, dass es überhaupt ein Neonazi sein muss. Ungebrochener Nationalstolz ist ja nicht strafbar und spätestens bei der nächsten Fußball-WM wieder weit verbreitet. Eine rassistische oder sonst verbotene Parole trägt er nicht auf seinem Shirt. Und selbst wenn er ein Neonazi sein sollte, darf er auch dass, solange er sich nicht strafbar macht. Die Gründe dafür kennt keiner von uns. Mag sein, dass er wegen seiner Figur oder einer Behinderung von vielen seiner Mitmenschen ausgegrenzt wurde und deshalb Freunde im rechten Milieu gefunden hat. Ich kenne auch Linke, die ähnlich aussehen. Na und?
Der zweite Grund. Was hier mit der Verbreitung des Fotos geschieht, ist eine Form von Lookismus, also der Annahme, dass das Aussehen ein Indikator für den Wert einer Person ist. Kennt jeder von uns. Wer nicht den Ansprüchen der werbegeprägten Vorstellungen von Schönheit genügt, hat es nicht leicht in der Gesellschaft. Der Lookismus wird immer noch unterschätzt. Schöne Menschen bekommen schneller einen Job, verdienen mehr Geld und dürfen sogar vor Gericht mit einer geringeren Strafe rechnen. Ja und die weniger schönen, die hässlichen, die dicken und die zu kleinen, zu dünnen, zu behaarten oder was auch immer vom Ideal abweicht, laufen Gefahr sich am anderen Ende der Gesellschaft wiederzufinden. Frauen sollen „fuckable“ und Männer wie Olympioniken aussehen. Da die meisten das Ideal nicht erfüllen, haben sie Probleme und leiden nicht selten unter Komplexen. Vielleicht war das auch bei dem Mann auf dem Foto so. Ich weiß es nicht, ich weiß aber, dass mir nach ein wenig Nachdenken Häme und der Spott für diesen Menschen im Halse stecken geblieben sind. Denn wie auch immer er aussieht, was immer er trägt, und was immer er denkt, er ist ein Mensch.