Clankriminalität in Deutschland: echte Bedrohung oder Produkt von politischem Aktionismus?
Prof. Dr. Dorothee Dienstbühl, Kriminologin an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) am Standort Mülheim an der Ruhr, begleitet gemeinsam mit Prof. Dr. Sonja Labryga (FHöV NRW) die Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Aktionsplan Clan“ der Polizei Essen wissenschaftlich.
Es sind die Schlagzeilen der letzten Monate: Ständige Razzien und Kontrollen durch Polizei, Zoll und Steuerfahndung in Shisha-Bars, Clubs und Wettbüros. Insbesondere die Innenminister der Bundesländer Nordrhein-Westfalen und Berlin haben den Kampf gegen Clankriminalität zur Chefsache erklärt. Doch was bringen diese Maßnahmen? Und handelt es sich tatsächlich um ein derart großes Kriminalitätsproblem oder werden für ein innenpolitisches Trendthema lediglich staatliche Ressourcen zulasten einer ethnischen Minderheit verschwendet?
Gebietsansprüche, Gewalt und Schattenwirtschaft
Der Begriff Clankriminalität ist aufgrund eines möglichen Generalverdachts gegen ganze ethnische Gruppen umstritten, gleichwohl ist er mittlerweile etabliert. Und das dahinterstehende Phänomen ist äußerst vielseitig: Es umfasst einerseits spektakuläre Verbrechen, wie den Raub im Berliner KaDeWe, oder Drohungen gegen kritische Stimmen, wie zuletzt gegen den Islamwissenschaftler Ralph Ghadban, der durch ein Interview mit einem arabischen Sender die Clans in ihrer Ehre verletzt haben soll. Doch auch innerhalb der Familienverbünde zeigt man sich gewaltaffin: Dispute aus vermeintlich nichtigen Anlässen geraten schnell zu einem Streit um die Ehre, bzw. das, was die Anhänger darunter verstehen. Die Folgen reichen von öffentlich ausgetragenen Prügeleien untereinander bis hin zur Blutrache und sogar Tötungsdelikten. Ebenso gehören gefährliche Manöver im Straßenverkehr zum Repertoire clantypischer Verhaltensauffälligkeiten im öffentlichen Raum, wenn Fahrzeugkorsos Autobahnen anlässlich von Hochzeiten blockieren und zusätzlich zur Feier des Tages Waffen abgefeuert werden.
Clankriminalität zeichnet sich durch eine Bandbreite von einfachsten Delikten bis hin zu sehr komplexen Straftaten und Verschmelzungen von illegalen mit (teils- oder schein-) legalen Strukturen aus. In Nordrhein-Westfalen wurde nun erstmals ein Lagebild zur Clankriminalität veröffentlicht, dass die registrierten Straftaten in den Jahren 2016 bis 2018 dokumentiert. Nach diesem sind 104 Familien mit fast 6.500 Tatverdächtigen im Berichtszeitraum für mehr als 14.000 Straftaten verantwortlich gewesen. Doch es geht bei der Betrachtung der Familienzusammenschlüsse nicht nur um die registrierten Straftaten, sondern auch um das dahinterstehende Anspruchsdenken nach eigenen Herrschaftsgebieten und die öffentliche Demonstration der Ablehnung des Rechtsstaates.
Das Problem wurde seitens der Politik ignoriert, dabei sind die Auswüchse seit Jahren sichtbar
Die Polizei kämpft seit Jahren gegen die Kriminalität dieser Personen an. Dabei sind die Bedingungen denkbar ungleich: Während staatliche Akteure sämtliche Rechte eines kriminellen Gegenübers wahren müssen, nutzen Clanmitglieder diesen Umstand für sich aus. Sie vertauschen Personalien, verhindern durch beeindruckend schnell organisierte Personenmehrheiten die Durchsetzung polizeilicher Maßnahmen und nicht zuletzt sprengen sie Gerichtsprozesse mit beispielsweise plötzlich auftauchenden neuen Ausweisdokumenten, die den Beschuldigten wie durch Zauberhand um Jahre verjüngen und ihn als nun Heranwachsenden zum Begutachtungsfall für ein mögliches Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) machen. Durch diese und viele andere Dreistigkeiten ist Clankriminalität zum Synonym für das Versagen des deutschen Rechtsstaates geworden. Genau das möchten der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) und der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) ändern.
Faktoren der Clankriminalität
Deutschland hat – völlig zu Recht – eine unrühmliche Integrationsgeschichte. Mit der Personengruppe der ab Mitte der 1970er Jahren eingereisten sogenannten Mhallamiye-Kurden aus dem Libanon ging man im Grunde gar nicht um, man verwaltete sie. Nach dem Asylgesetz besaßen sie keinen Anspruch, konnten aber auch nicht abgeschoben werden. Doch die historischen Fehler sind nicht die einzigen Gründe dafür, dass diese Gruppe heute besonders kriminell ist. Schaut man sich die Strukturen krimineller Großfamilien genauer an, so stößt man auf fünf Faktoren, die die Kriminalität besonders begünstigen.
Erstens: Die Anspruchshaltung. Gerade die Vita polizeibekannter Clanmitglieder, meist junger Männer, dokumentiert immer wieder überschaubare Qualifikationen bei mangelnder Bereitschaft einer regulären Arbeit nachzugehen. Vielmehr sehen diese Männer sich als Kronprinzen, denen als geborene Manager, Führungspersönlichkeiten oder Künstler ein eigenes Business zusteht. Diese verzerrte Wahrnehmung von der eigenen Fähigkeiten führt zur Verachtung gegenüber jedem, der seinen Lebensunterhalt ehrlich bestreitet.
Zweitens: Das Ehrempfinden. Sich selbst als ehrbar und gleichzeitig als antastbar durch das Verhalten anderer Personen zu betrachten, führt zu einer erhöhten Gewaltbereitschaft und einem ständigen Grund für Auseinandersetzungen, auch innerhalb der eigenen Verwandtschaft.
Drittens: Die Familie als Schutzmacht. Sich gegenseitig Alibis geben, Polizeistreifen mit Personenmehrheiten einkesseln, in Gruppen auf Ämtern vorsprechen, um eine eindrucksvolle Drohkulisse aufzubauen: Großfamilien mit weitverzweigten Verwandtschaftsverhältnissen machen möglich, was alleine nicht machbar wäre. Dieser Umstand kennzeichnet nicht nur das Sicherheitsbedürfnis der Clans und ihren Hang zur öffentlichen Machtdemonstration, sondern auch die Schwäche des Einzelnen.
Viertens: Ein eigenes Rechtssystem mit eigenen Autoritäten. Familienangelegenheiten sind demnach untereinander zu regeln. Ganz egal, worum es geht. Das in Deutschland geltende Recht ist maximal zweitrangig.
Fünftens: Die Opferrolle. Stets sehen sich ausgerechnet die Aggressoren, Provokateure und Tatverdächtigen als Opfer des Staates und unterstellen systematischen Rassismus. Diese Opferrolle ist so gut einstudiert, dass sie reflexartig und zu jeder Gelegenheit dargeboten werden kann. Auch sie muss als Schutzfaktor verstanden werden.
Parallelgesellschaften: Die Integration ist gescheitert
Zu lange herrschte ein politisches Klima der Angst, ethnische und namensbezogene Zusammenhänge zur verübten Kriminalität herzustellen und sich so dem Vorwurf der Diskriminierung auszusetzen. Das Ausmaß von Kriminalität und die offene Verachtung gegenüber dem Rechtsstaat und seinen Gesetzen muss konkret benannt werden. Das Ausleben eigener Regeln, die grundrechtlich verbürgte Rechte ignorieren, ist keine migrationstypische Erscheinungsform, die unter bedingungslose Akzeptanz kultureller Vielfalt aufzufassen wäre. Denn es handelt sich innerhalb der ethnischen Minderheiten selbst lediglich um Minderheiten, die kriminell auffällig werden. Doch genau sie dominieren die Straße und geben dort die Spielregeln vor. Sie sind es, die sämtlichen Integrationsbemühungen zuwiderlaufen. Und sie sind es, die Personen mit dem gleichen Migrationshintergrund und den gleichen Namen, die sich rechtskonform verhalten, in Verruf bringen und gesellschaftliche Ressentiments gegen sie schüren. Weiterhin auf Einsicht, Dialogbereitschaft und Besserung der Problemgruppe zu hoffen, wäre die grob fahrlässigste Form der Untätigkeit.
Einseitige Integrationsbemühungen des Staates reichen nicht
Wenn Personen sich nicht integrieren wollen, bedürfen sie der Kontrolle und nicht eines zugebilligten Opferstatus. Deutschland hat noch andere Probleme außer Clankriminalität. Und nicht nur innerhalb solcher Clans wird ein Rechtsverständnis gelebt, das dem des Rechtsstaates diametral entgegensteht. Umso wichtiger ist eine gegensteuernde Intervention ohne Ausnahmen. Integration funktioniert nicht ohne Regeln. Dies zeigt sich aktuell bei Menschen, die im Zuge der Flüchtlingskrise unter anderem aus Syrien und dem Irak ab 2015 nach Deutschland kamen: Kriminelle Clanangehörige versuchen längst, gerade sie anzuwerben, da sie über ein ähnliches Werteempfinden verfügen. Bindeglieder sind die Religiosität, vielmehr jedoch das Ehrempfinden, auf dessen Basis Abmachungen getroffen werden können. Schaffen wir es nicht, verbindliche Werte und Regeln des Staates durchzusetzen und auch faktisch über tradierte Rechtsvorstellungen aus den Herkunftsländern zu stellen, dann brauchen wir über Integration künftig nicht mehr nachdenken – sie wird in zu vielen Fällen scheitern.
Bekämpfung der Clankriminalität: „Nadelstiche“ sind ein Anfang
Um Clankriminalität zu begegnen, finden seit Monaten sowohl in NRW als auch in Berlin immer wieder Kontrollen, Razzien und Beschlagnahmen statt. Diese „Taktik der 100 Nadelstiche“ orientiert sich dabei an den Tätern, nicht an den Taten. Kleinste Vergehen sollen im Rahmen des Möglichen mit Strafen belegt werden, um die Strukturen offenzulegen und die Täter zu zermürben. Die Idee dahinter ist nicht neu und eine Art taktischer Klassiker gegen organisiert-kriminelle Strukturen, die in der Vergangenheit Erfolge erzielen konnte. Es stellt sich die Frage, ob dies im Falle von Clankriminalität ausreicht. Entsprechende Einsätze und Razzien sind aufwendig für alle beteiligten Behörden, während die Resultate meist nur wenig strafrechtliche Relevanz besitzen. Entsprechend kritisch werden sie betrachtet. Doch alleine in strafrechtlichen Prozessen erschöpfen sich die mittelfristigen Strategien keineswegs: Durch die kontinuierliche Kontrollen und die sich anschließende intensive Ermittlungsarbeit konnte die Polizei in den vergangenen Monaten Erfahrungen sammeln und neue Bekämpfungsansätze generieren. Frank Richter, Polizeipräsident von Essen und Mülheim an Ruhr, ist zuversichtlich: „Wir können und wir werden die kriminellen Strukturen aufbrechen.“ Entsprechende Maßnahmen werden aktuell ausgeweitet: In Duisburg wurden nun erstmalig verdachtsunabhängige aber anlassbezogene Kontrollen in einem Stadtbezirk durchgeführt, der zuvor als „gefährlicher Ort“ nach dem neuen Polizeigesetz NRW erklärt wurde und der als Hochburg der Clans gilt. Dabei konnten 14 Personen festgenommen werden. Die gemeinsamen Einsätze der unterschiedlichen Behörden funktionieren mittlerweile eingespielt. Zudem senden sie ein Signal an Bürger und kriminelle Akteure: Der Staat ist präsent. Und dennoch reichen „Nadelstiche“ alleine nicht aus, um den erklärten Krieg der Clans und den Kampf gegen die Kriminalität zu gewinnen. Sie können nur Bestandteil sein und die Grundlage für weitere Ermittlungsarbeit schaffen, deren Ergebnisse so gerichtsfest gemacht werden müssen, dass die üblichen Winkelzüge der Anwälte wirkungslos werden.
Clanmitglieder leben den strategischen Widerspruch: Provokation, Demonstration von Stärke und Macht und insgesamt ein offensiv-polterndes Verhalten im öffentlichen Raum einerseits, die Angst des einzelnen und die ewige Opferrolle andererseits. Die Politik in Deutschland muss sich rigoros mit dieser Kriminalität und seinen Verursachern auseinandersetzen, denn es geht mehr als um unversteuerten Tabak und schlechtes Benehmen in der Öffentlichkeit: Kriminelle Clanmitglieder erklären der Gesellschaft den Krieg. Sie beanspruchen physischen Raum für sich und leben ein Weltbild, das unter anderem den demokratischen Gleichheitsgrundsatz in jeder denkbaren Weise missachtet. Dies kann nur mit Haltung, politischem Willen und dem sprichwörtlichen langen Atem über Jahre korrigiert werden.
Im Kampf gegen Clankriminalität muss der Staat alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel aufbieten
Das politische Interesse kommt spät – ohne Frage. Unbenommen dessen wird sich an der Bekämpfung der Clankriminalität in den nächsten Jahren zeigen, wie stark der deutsche Staat tatsächlich ist. Denn der Weg ist lang, anstrengend und voller Konfrontationen – auch im gesellschaftlichen Diskurs. Die wahre Herausforderung betrifft dabei auch unser Werteverständnis und die Frage, ob wir tatsächlich eines besitzen, das es wert ist, verteidigt zu werden.