Lockerung des Urheberrechts für die Bildung : Die Forschung braucht schnellen und breiten Zugriff auf Quellen

Das Wissenschaftssystem mit seinen breit aufgestellten Hochschulen und starken Forschungseinrichtungen ist das Herzstück des deutschen Innovationssystems. Die Hochschulen tragen dabei mit mittlerweile über 2,8 Mio. Studierenden und einer Studienanfängerquote von mehr als 55 Prozent die Verantwortung für Bildung und Qualifikation der kommenden Generation. Die nun von der Bundesregierung angestoßene Reform des Urheberrechts eröffnet endlich die Handlungsmöglichkeiten, die internationale Spitzenforschung und herausragende Lehre benötigen.
Die Seite der Verlage versucht, die Reform zu verhindern. Dazu bemüht sie etwa Rechtsgründe („Enteignung!“), den Schutz der Verlagsvielfalt, drohende Gewinneinbrüche, den Autorenschutz, zuletzt gar die Marktwirtschaft selbst. Im Kern gemeinsam ist diesen Argumentationen, dass sie von verzerrten Vorstellungen des Wissenschaftsbetriebs ausgehen und die traditionellen Geschäftsmodelle der Verlage ohne Rücksicht auf die Folgen der Digitalisierung schützen wollen. Die von Verlagsseite vorgetragenen absehbaren Gewinneinbrüche sind spekulativ.
Die von Verlagsseite vorgetragenen absehbaren Gewinneinbrüche sind spekulativ. Die weltweite Produktion wissenschaftlicher Literatur verdoppelt sich etwa alle neun Jahre. Allein die Ausgaben der deutschen Universitätsbibliotheken sind von 100 Millionen Euro im Jahr 2000 auf knapp 250 Millionen Euro im Jahr 2016 gestiegen. Insgesamt gibt die öffentliche Hand derzeit über eine Milliarde Euro pro Jahr für die Zugänglichmachung von urheberrechtlich geschützten Werken aus. Über 97 Prozent der Ausgaben fließen dabei über vertragliche Vereinbarungen unmittelbar an Verlage und Buchhandel und sind von den geplanten Neuregelungen des Urheberrechts nicht betroffen. Die Folgen der anstehenden Reform sind in einer Düsseldorfer Studie von Professor Haucap et al. aus dem Jahr 2016 dargelegt: eventuell kurzfristige Gewinnrückgänge, die durch Preisgestaltung aufgefangen werden könnten. Unsicherheit über Verwendungsmöglichkeiten behindert Lehre und Forschung.
Will man mit den Verlagen die Wissenschaft als einen „Primärmarkt“ bezeichnen, dann muss man die Besonderheiten des Wissenschaftsbetriebs berücksichtigen. Größere Forschungseinrichtungen und Hochschulen sind in der Regel gewachsene Strukturen, wissenschaftliche Arbeit unter dem Dach der Freiheit von Lehre und Forschung ist hoch individuell. Der „Primärmarkt Wissenschaft“ ist daher extrem dynamisch, fragmentiert, von Fachkulturen geprägt und mit keinem anderen Markt vergleichbar. Die Vorstellung, hier gebe es einfache Erhebungsmethoden, einheitliche IT-Standards oder allgemein akzeptierte Verfahren, ist unrealistisch. All das hat Folgen für die spezifischen Ansprüche an das Urheberrecht. Unsicherheit über Verwendungsmöglichkeiten behindert Lehre und Forschung, weil sie zu Vermeidung von Nutzungen auf diesen Gebieten führt. Die Ressource „Lehrbücher“ ist dabei nicht einmal definierbar, weil je nach Fachkultur ganz unterschiedliche Materialien als „Lehrbücher“ genutzt werden. Wissenschaft braucht Pauschallösungen und rasche Zugriffsmöglichkeiten
Wissenschaft braucht Pauschallösungen und rasche Zugriffsmöglichkeiten. Mit Einzelfallerfassungen, niedrigen quantitativen Zugriffsgrenzen und aufwändig zu prüfenden Verlagsvorbehalten kann sie nicht arbeiten. So werden etwa an großen Hochschulen im Durchschnitt nur circa 30 Prozent der Lehrmaterialien auf einem einheitlichen elektronischen Weg für die Studierenden verfügbar gemacht, ansonsten erfolgt die Verteilung individuell. Einzelfallabrechnungen funktionieren daher nicht im „Markt Hochschule“; sie sind ohnehin praktisch nicht realisierbar.Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind Nutzer und Autoren, oftmals in ein und derselben Person.
Der mit dem Urheberrecht verbundene angemessene Vergütungsanspruch der Autoren ist unstreitig. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind Nutzer und Autoren, oftmals in ein und derselben Person. In aller Regel publizieren sie aber primär, um ihre Erkenntnisse zu teilen und ihren fachlichen Ruf auf- und auszubauen. Darauf beruht der wissenschaftliche Diskurs. Der Versuch der Verlagsseite, hier die Wissenschaft gleichsam vor sich selbst zu schützen, ist irreführend.
Unverzichtbarer Kern des Regierungsentwurfs sind vier Aspekte: kein Vorrang des Verlagsangebots; pauschale Vergütung für den Lehrbetrieb; keine Ausnahme für wissenschaftliche Lehrbuchmaterialien; Möglichkeit von Text- und Datamining.
Die Wissenschaft wartet seit fast einem Jahrzehnt auf eine wissenschaftsadäquate Ausgestaltung des Urheberrechts. Die Vorbereitung der Hochschulen und Studierenden auf eine Abschaltung der digitalen Semesterapparate Ende 2016 hat gezeigt, wie ernst es ihr mit dieser Frage ist. Der Gesetzgeber hat jetzt die Chance, einen wesentlichen Beitrag zu den Rahmenbedingungen für innovative Forschung und hervorragende Lehre zu leisten. Vor allem im Sinne von Millionen heutiger und künftiger Studierender muss er diese Chance unbedingt nutzen.