Stand der Debatte
Etwa 84.000 Menschen mit Behinderungen in Deutschland sind derzeit vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen. Das Bundeswahlgesetz regelt in im Paragrafen 13 Nr. 2, dass derjenige, für den "zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten" ein Betreuer bestellt ist, nicht wählen darf. Das Deutsche Instituts für Menschenrechte etwa sieht darin eine Diskriminierung - andere sehen bei der Gewährung des Wahlrechts - zum Beispiel bei Wachkoma-Patienten - ein Einfallstor für Missbrauch. Ein Wahlrecht für alle - naiv oder überfällige Gewährung von Grundrechten?
-
2
Autoren
-
7
Argumente
-
39
Abstimmungen