Selten hat so wenig Stoff für so viel Zündstoff gesorgt: das Tragen des Kopftuches löst seit Jahren regelmäßig Debatten aus. In Berlin wird über das Neutralitätsgesetz verhandelt, das das Tragen religös-geprägter Symbole im öffentlichen Dienst untersagt. Im Mittelpunkt steht dabei aber insbesondere das Kopftuch. Immer noch gilt es als Symbol der Unterdrückung der Frau oder der Ablehnung westlicher Werte. Doch ist nicht gerade das Verbot die eigentliche Unterdrückung und Ablehnung? Ist es diskriminierend, das Tragen dieses religiösen Symbols zu verbieten?
Um ein friedliches Zusammenleben zu ermöglichen, muss der Staat neutral bleiben. Der Senat sollte sich deshalb klar und deutlich für die Beibehaltung des Neutralitätsgesetzes aussprechen.
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Das Berliner Neutralitätsgesetz ist nicht diskriminierend, sondern soll davor schützen. Den Gegnern geht es meist darum, ihre eigene politische Agenda voranzutreiben.
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von Sabine Achour - Politikwissenschaftlerin
Freie Universität Berlin
Die Zusammensetzung der Lehrerzimmer spiegelt die Diversität der Schülerschaft nicht wider. Kopftuchtragende Lehrerinnen sind nicht zwangsläugig verfassungsfeindlich, im Gegenteil, sie stehen eher im Widerspruch zum salafistischen Frauenbild.
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von Judith Sevinc Basad - Mitbegründerin der Initiative
Liberaler Feminismus
Deutsche Feministen machen den islamischen Schleier zur gesellschaftlichen Norm, um nicht als Rassisten bezeichnet zu werden. Das Kopftuch ist aber ein Symbol der Unterdrückung. Die Repression darf nicht aus Angst oder naivem Kulturrelativismus totgeschwiegen werden.
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von Jörg Ramseger - Professor i.R., Arbeitsstelle Bildungsforschung Primarstufe,
Freie Universität Berlin
Das Neutralitätsgesetz ist absurd. Nur weil Lehrkräfte religiöse Zeichen tragen, heißt das nicht, dass sie ihre Schülerinnen und Schüler bekehren wollen. Im Gegenteil: Der Ausdruck von Identität ist wichtig für ein authentisches Auftreten der Lehrkräfte und für Inklusion.
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