Stand der Debatte
Seitdem eine Gießener Ärztin 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Homepage darüber informierte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt, ist eine heftige Debatte über den Paragrafen 219a entstanden. Der verbietet ausdrücklich die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. In der Debatte geht es um den Schutz ungeborenen Lebens einerseits und den freien Zugang zu Informationen andererseits.
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